Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Wadenwiesen II“, Aichelau / Entwurfsbeschluss

  1. Bebauungsplanentwurf „Wadenwiesen II“, Aichelau
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Wadenwiesen II“, Aichelau

Entwurfsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit –

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Wadenwiesen II“, Aichelau, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wadenwiesen II“, Aichelau, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wadenwiesen II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene Arrondierung des Ortsteils geschaffen und der Bedarf an Wohnbauflächen in Aichelau gedeckt werden. Es liegen konkrete Anfragen von Ortsansässigen nach Baugrundstücken vor. Die Grundstücke werden im nördlichen Anschluss an das bestehende Baugebiet „Hayinger Straße II“ geplant. Die Erschließung der Grundstücke ist über den Wiesenweg im Süden vorgesehen. Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet festgelegt.

Verfahren

Der Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgte in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 28.09.2022 unter dem Namen „Wiesenweg“. Im Zuge des weiteren Verfahrens erhält der Bebauungsplan die Bezeichnung „Wadenwiesen II“.

Der Bebauungsplan wird nach § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen, da hinsichtlich der Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorhabens die Vorprüfung des Einzelfalls zu dem Ergebnis kommt, dass von dem Vorhaben aufgrund der untersuchten Auswirkungen auf die Schutzgüter sowie auf gesetzlich geschützte Gebiete und Landschaftsbestandteile keine erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, die als entscheidungserheblich in der Abwägung berücksichtigt werden müssen. Es sind keine Schutzgebiete und Umweltschutzgüter besonderer Ausprägung betroffen, deren Berücksichtigung in der Abwägung zwingend erforderlich sind.

Die Voraussetzungen des § 13a BauGB sind demnach erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutz-güter gibt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Aichelau. Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des Wiesenwegs Flst. 116, Teile der Flst. Nr. 46, 118, 121, 200, 202 und 203.  Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,7 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 24.07.2024.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier: Umweltinformation vom 01.07.2024 und Vorprüfung des Einzelfalls vom 12.03.2024, Potenzialabschätzung Artenschutz, März 2021, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Januar 2022) von Montag dem 05.08.2024 bis Mittwoch dem 04.09.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter dem Link

https://www.uvp-verbund.de/kartendienste

zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 07388 / 9999-0) öffentlich zugänglich und barrierefrei im Rathaus Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten (Sitzungssaal EG) einsehbar.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 04.09.2024, Stellungnahmen an info@pfronstetten.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 01.08.2024

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Ausliegende Unterlagen:

01 Aichelau Wadenwiesen II Entwurf Zeichnerischer Teil
02 Aichelau Wadenwiesen II Entwurf Schriftlicher Teil
03 Aichelau Wadenwiesen II Entwurf Begründung
04 Aichelau Wadenwiesen II Potenzialabschätzung Artenschutz vom März 2021
05 Aichelau Wadenwiesen II Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung vom Januar 2022
06 Aichelau Wadenwiesen II Schalltechnische Untersuchung vom Juli 2024
07 Aichelau Wadenwiesen II UVP Vorprüfung vom März 2024
08 Aichelau Wadenwiesen II Umweltinformation mit artenschutzrechtlicher Prüfung
09 Aichelau Wadenwiesen II Baugrundgutachten vom August 2023

Kategorien: Gemeinde