Bebauungsplanentwurf und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten / Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit

  1. Bebauungsplanentwurf „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten
  2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten

Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.07.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten, und gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan aufzustellen. Weiter wurde beschlossen, gemäß § 13 Baugesetzbuch ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.

Der Gemeinderat hat außerdem den Entwurf des Bebauungsplans „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“, Pfronstetten, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg zu veröffentlichen.

Verfahren

Der Bebauungsplan „Linden I + II Neufassung 2024“ wird gemäß § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Durch die Neufassung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Festsetzungen innerhalb der verschiedenen Teilgebiete werden aufeinander abgestimmt ohne deren Charakter zu verändern. Die Voraussetzungen des § 13 Baugesetzbuch sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b Baugesetzbuch genannten Schutzgüter und dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) Baugesetzbuch ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a Baugesetzbuch wird abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans „Linden“ mit seinen Änderungen und Erweiterungen wurden mit der Neufassung 2020 (rechtskräftig seit 06.02.2020) im Sinne der Vereinheitlichung und um Missverständnissen vorzubeugen im Ganzen neu gezeichnet und die Festsetzungen in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst. Nach in Kraft treten der Neufassung gingen bei der Gemeinde Anfragen von Grundstückseigentümern ein, die ihre Bestandsimmobilie aufstocken oder ein brachliegendes Grundstück mit einer höheren baulichen Dichte bebauen möchten. Darüber hinaus besteht der Wunsch, Garagen und Nebenanlagen entsprechend modernen Maßstäben (Leichtbauweise, nachhaltige Materialien, etc.) zu errichten. Die bisherigen Festsetzungen und Gestaltungsvorgaben lassen diese Vorhaben nicht zu. Mit dem Ziel die Festsetzungen den modernen Wohn- und Arbeitsbedürfnissen der Bevölkerung sowie den aktuellen technischen Anforderungen an Gebäude und Gebäudeteile anzupassen, wird der Bebauungsplan im Rahmen der Neufassung 2024 nochmals überarbeitet und die Festsetzungen weitergehend harmonisiert. Damit können im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung nachträgliche Umbauvorhaben im bebauten Siedlungsbereich erleichtert und mehr bedarfsgerechter Wohnraum auch im Hinblick auf den Strukturwandel und eine immer älter werdende Gesellschaft aktiv gefördert werden.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Pfronstetten südlich der Wilsinger Straße. Im Norden schließt es direkt an den Siedlungsbereich von Pfronstetten an. Im Osten, zwischen Ortskern und Plangebiet befindet sich eine bewirtschaftete Wiesenfläche. Im Süden und Westen grenzen bewirtschaftete Ackerflächen an das Plangebiet. Das Plangebiet ist nahezu vollständig bebaut, der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurstücke: 54/3; 54/4; 60/1; 60/2; 63/1; 63/2; 63/3; 150; 150/1; 151; 152; 153; 154/3; 154/4; 154/5 (Lindenstraße); 154/6; 154/7; 154/8; 154/9; 154/10; 154/11; 154/12; 154/13; 154/15; 154/16 (Birkenweg); 154/17; 154/19; 154/20 (Buchenweg); 154/21; 154/22; 154/23; 154/24; 154/25; 154/26; 154/27; 154/28; 154/29; 154/30; 154/31; 154/32; 154/33 (Eschenweg); 154/34; 154/35; 154/36; 154/37; 154/38; 154/39; 154/40; 154/41; 154/43; 154/44; 155; 155/1; 155/2; 155/3; 155/4; 155/5; 156; 161; 161/1; 161/2; 161/3; 162/1; 162/2; 162/3. Von folgenden Flurstücken sind Teilstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans enthalten: 60; 61; 66 (Feldweg); 67/2; 143 (Franz-Pfeifer-Weg); 157; 162/4; 163 (Feldweg); 636; 637 (Lindenstraße). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in dieser Abgrenzung ca. 6,38 ha und wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt:

Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.) und für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 24.07.2024.

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Montag, dem 05.08.2024 bis Mittwoch, dem 04.09.2024, auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse

https://pfronstetten.de/bauleitplanung.html

veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter dem Link

https://www.uvp-verbund.de/kartendienste

zugänglich gemacht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 07388 / 9999-0) öffentlich zugänglich und barrierefrei im Rathaus Pfronstetten, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten (Sitzungssaal EG) einsehbar.

Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 04.09.2024, Stellungnahmen an info@pfronstetten.de richten. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Pfronstetten (Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Pfronstetten (Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.

Pfronstetten, den 01.08.2024

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Ausliegende Unterlagen:

01 Entwurf Pfronstetten Linden I+II Neufassung 2024 Zeichnerischer Teil GEÄNDERT
02 Entwurf Pfronstetten Linden I+II Neufassung 2024 Begründung GEÄNDERT
03 Entwurf Pfronstetten Linden I+II Neufassung 2024 Begründung

Kategorien: Gemeinde