1. Änderung des Bebauungsplans „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“, Pfronstetten, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 19.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wilsinger Straße – westliche Erweiterung“, Pfronstetten, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (1. Änderung).

Für den räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist die Planzeichnung vom 26.07.2006 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Die Regelungen für die nicht überbaubaren Flächen sollen mit den in der Gemeinde festgelegten Vorgaben harmonisiert werden. Wie in anderen Baugebieten auch, sollen dort Nebenanlagen i. S. v. § 14 (1) BauNVO, soweit es sich um Gebäude handelt, bis zu einem umbauten Raum von 40 m³ zulässig sein. Der Bereich zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche (Vorgartenfläche) soll aber von einer Bebauung freigehalten werden.
  • Die Vorgabe, dass Garagen sind in massiver Bauart auszuführen sind, soll entfallen. Damit sollen auch Garagen aus Holz (nachwachsender Rohstoff) zugelassen werden.
  • Mit der Anhebung der zulässige Gebäudehöhe, gemessen auf der Bergseite von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zum Schnitt von Außenwand und Dachhaut, von 3,60 m auf 4,70 m soll eine bessere Ausnutzung der Dachgeschosse ermöglicht werden.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 04.06.2021 bis einschließlich 05.07.2021 (Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Pfronstetten, den 27.05.2021

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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