4. Änderung des Bebauungsplans „Brünnle Erw. III“, Geisingen (Änderung der örtlichen Bauvorschriften) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 27.01.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Brünnle Erw. III“, Geisingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (4. Änderung, Änderung der örtlichen Bauvorschriften).

Für den räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans ist die Planzeichnung vom 28.10.1998 mit Stand vom 15.07.1997, ergänzt durch die Planzeichnung der 3. Änderung des Bebauungsplans vom 27.09.2001 mit Stand vom 25.07.2001, maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die zulässige Gebäudehöhe, gemessen auf der Bergseite von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zum Schnitt von Außenwand und Dachhaut von 3,60 m auf 4,70 m angehoben werden. Dies ermöglicht eine bessere Ausnutzung der Dachgeschosse.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 08.02.2021 bis einschließlich 08.03.2021 (Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

und im zentralen Internetportal des Landes [Baden-Württemberg] eingestellt.

Pfronstetten, den 04.02.2021

Reinhold Teufel
Bürgermeister

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