Befüllung privater Pools

Es wird (hoffentlich) wärmer, und vielerorts werden private Pools aufgebaut und gefüllt. Hierbei gibt es einiges zu beachten!

So war es in der Vergangenheit oft so, dass solche Pools mit offiziellen oder auch inoffiziellen Standrohren direkt mit Trinkwasser aus der Wasserleitung der Gemeinde befüllt wurden. Dies ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und wird von der Gemeinde (wie von vielen Nachbargemeinden auch) nicht mehr geduldet. Wer dies dennoch so macht, der begeht eine unerlaubte Trinkwasserentnahme mit allen Konsequenzen!

Richtig ist es vielmehr, Pools zum Beispiel mit einem Gartenschlauch über den Hauswasseranschluss zu befüllen. Allerdings bitten wir hier darum, dass uns dies vorab mitgeteilt wird. Nachdem dies auch gerne mal einige Tage dauern kann, könnte es sonst passieren, dass unser Wassermeister wegen eines unklaren Verbrauchs in den Nachtstunden auf die Suche nach einem Rohrbruch geht!

Die Meldung kann schriftlich mit diesem Formblatt erfolgen. Bitte melden Sie dies rechtzeitig bei uns an! Wenn wir die Meldung auf dem Postweg erst einen Tag später erhalten, ist es zu spät!

Kategorien: Allgemein