Bebauungsplan „Rübteile II“, 1. Änderung (2019) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronstetten hat am 24.07.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Rübteile II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern (1. Änderung (2019)).

Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem nachstehenden Kartenausschnitt:

Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplan-Änderung in der Fassung vom 24.07.2019.

Ziele und Zwecke der Planänderung:

Der zu ändernde Planbereich soll aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kegelplatz Erweiterung 1994 – Neuzeichnung 2019“ herausgenommen und im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Rübteile II“ in dessen Geltungsbereich aufgenommen werden. Der in diesem Bereich vorhandene unbebaute Bauplatz soll nach Osten erweitert und die festgesetzte Baugrenze entsprechend verschoben werden. Die im Bereich der Firmenzufahrt festgesetzte Versickerungsfläche wird nach Osten verlegt. Im Zuge der Änderung soll die Art der Nutzung für das neu gebildete Baugrundstück von „Dorfgebiet“ (MD) in „Mischgebiet“ (MI) geändert sowie die zulässige Traufhöhe geringfügig von 4,60 m auf 4,70 m erhöht werden. Alle übrigen Festsetzungen aus den Bebauungsplänen „Kegelplatz Erweiterung 1994 – Neuzeichnung 2019“ und „Rübteile II“ sollen in den Geltungsbereich der 1. Änderung übernommen und entsprechend ihrer Gebietsfestsetzungen aufeinander abgestimmt werden.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom Montag, dem 09.08.2019 bis Montag, dem 09.09.2019 (Auslegungsfrist) während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 25, 72539 Pfronstetten, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können dort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse

www.pfronstetten.de/bauleitplanung.html

und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Pfronstetten, den 01.08.2019

Reinhold Teufel
Bürgermeister

Ausliegende Unterlagen:

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